Zeitwertermittlung
Nur Polstermöbel bis zu einem Anschaffungspreis von 600,- €.
Die Zeitwertermittlung basiert auf der Annahme, dass sich der beschädigte Gegenstand in einem altersentsprechend normalen Gebrauchs- und Erhaltungszustand (konzeptgerechte Nutzung – keine Vorschäden) befindet.
Bei Polstergarnituren (Sachgesamtheit) wird ferner angenommen, dass alle Bestandteile am Schadentag noch vorhanden waren.